Fragen rund um die Gasprüfung

Alles rund um die Gasprüfung


Häufig gestellte Fragen
  • Ist die Gasprüfung nach G607 im Wohnwagen/Wohnmobil Pflicht?

    Wenn es um das Bestehen der HU ging, war es für Wohnmobilbesitzer bisher Pflicht, die Gasprüfung alle 2 Jahre durchführen zu lassen, da eine nicht bestandene oder fehlende Gasprüfung als erheblicher Mangel galt, und daher bei der HU keine neue Plakette vergeben wurde.  

    Diese HU-Richtlinie (für Wohnwagen war eine bestandene Gasprüfung nie relevant für die HU) wurde gestrichen. Das hat zu vielen Diskussionen und zum Irrglauben geführt, dass man die Gasprüfung nach G607 nun nicht mehr durchführen lassen muss.


    Zukünftig soll sie nicht mehr Teil der HU sein, sondern der Halter für die regelmässige Durchführung der Gasprüfung eigenverantworlich sein. 


    Die Notwendigkeit der regelmäßigen G 607-Prüfung wurde mit der Änderung der HU-Richtlinie aber nicht in Frage gestellt. 

    Das zuständige Bundesverkehrsministerium hält die Prüfung weiterhin für erforderlich und hat dies am 2. März 2020 in einem Schreiben an den Deutschen Verband für Flüssiggas (DVFG) bestätigt.


    Hier die aktuelle Information des Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (Stand 01/2022)



    Wichtiger Hinweis, warum Sie trotzdem die Gasprüfung nach G607 durchführen lassen sollten:

    Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord und werden im Schadensfall ggf. persönlich haftbar gemacht. Hier hilft auch ein Blick in die gelbe "Prüfbescheinigung", in der darauf hingewiesen wird.


    Gegenüber der Versicherung: Eine gültige G 607-Prüfbescheinigung dient insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage dokumentiert.  Darum ist es auch wichtig, dass Sie die gelbe Prüfbescheinigung nicht im Wohnwagen/Wohnmobil aufbewahren. 


    Gegenüber dem Campingplatz-Betreiber: Immer mehr verlangen von ihren Gästen eine gültige Gasprüfung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes. Die Plakette an Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil dient als Nachweis für die bestandene Prüfung.


    Darum lassen Sie im eigenen Interesse die Gasprüfung nach G607 alle 2 Jahre durchführen!


  • Ist die Gasprüfung nach G608 bei meinem Boot Pflicht?

    Es gibt zwar kein Gesetz, die eine Gasprüfung nach G608 aller 2 Jahre vorschreibt, aber auch für Boote gibt es gute Gründe, warum Sie die Gasprüfung alle 2 Jahre durchführen lassen sollten:


    Der Wichtigste, Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. 


    Gegenüber der Versicherung: Eine gültige G 608-Prüfbescheinigung dient insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage dokumentiert. 


    Es gibt Staaten/Bundesländer, die in Ihrer Landesschifffahrtsverordnung festschreiben, dass eine gültige Prüfbescheinigung Voraussetzung für die Erlaubnis zum Befahren des Gewässers ist.

    Darum lassen Sie - auch im eigenen Interesse - die Gasprüfung nach G608 alle 2 Jahre durchführen!


  • Ist die Gasprüfung nach DGUV Pflicht für Gewerbetreibende?

    Als Gewerbetreibender tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage. 

    Schon darum sollte es in Ihrem Interesse sein, die Gasanlage regelmässig überprüfen zu lassen.


    Außerdem sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Mitarbeiter im Umgang mit der Gasanlage zu schulen.


    Gegenüber der Versicherung kann eine gültige Prüfbescheinigung nach DGUV Vorschrift 79 im Schadensfall  als Sorgfaltsnachweis dienen, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage dokumentiert. 


    Immer mehr Marktbetreiber, das Ordnungsamt vieler Städte oder die Feuerwehr verlangen von den Gewerbetreibenden eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung, den Stand zu betreiben.


  • Wo wird die Gasprüfung durchgeführt?

    In der Regel an Ihrem Standort. 


    Sollten Sie es aber bevorzugen, können Sie natürlich gerne nach Rücksprache zu mir nach Langenfeld kommen.

  • Wie bereite ich die Gasprüfung vor?

    Wichtig ist, dass

    • noch so viel Gas vorhanden ist, dass die Anlage und alle Geräte getestet werden können (haben Sie 12V Geräte, muss auch die Batterie geladen sein)
    • die Prüfbescheinigung (gelb für G607, blau für G608, weißes BlattI für BGV D34), in der die Geräte eingetragen sind, vorhanden ist (bei der ersten Gasprüfung werden die Zertifikate benötigt, so dass die Gerätedaten von mir in die Prüfbescheinigung eingetragen werden können). Sollten Sie das "gelbe Prüfheft" nicht mehr haben, oder dieses voll sein, erstelle ich selbstverständlich ein neues
    • Sie, sofern Ihnen Mängel bekannt, Sie mir diese spätestens zu Beginn der Prüfung  nennen.
  • Was sind eigentlich Leichtgebäude?

    Zu den Leichtgebäuden zählen z.B.

    • Gartenhäuser
    • Lauben
    • Forsthäuser
    • Schuppen

    Die Gasprüfung nach G607 umfasst solche Gebäude, die vorübergehend zu Wohnzwecken genutzt werden(das können auch nur ein paar Stunden sein). Wenn Sie ein solches Leichtgebäude besitzen und eine Flaschengasanlage nutzen, um z.B. einen Herd oder eine Heizung zu betreiben, empfiehlt es sich, auch hier eine Gasprüfung nach G607 vornehmen zu lassen, um sicherzugehen, dass sich die Gasanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Es geht um Ihre Sicherheit!


    zurück zu G607

  • Was/wie wird geprüft?

    Egal ob G607, G608 oder BGV D34, für alle Gasprüfungen gibt es Vorschriften, wie die Prüfung stattzufinden hat.


    Das geschieht durch

    • Flaschenkasten - befindet sich dieser in einem guten Zustand und entspricht die Lüftung der gesetzlichen Vorgabe
    • Befestigung der Gasflaschen - sind diese den Anforderungen entsprechend befestigt und befindet sich die Befestigung in einem guten Zustand
    • Alter von Regler und Schlauch, da diese regelmäßig ausgetauscht werden müssen 
    • Druckprüfung - hält die Gasanlage einen bestimmten Druck, oder kommt es zu einem Druckverlust, was auf eine undichte Stelle hinweist 
    • Funktionsprüfung - diese umfasst auch alle Geräte, die durch die Flüssiggasanlage versorgt werden sowie die Abgaseinrichtungen
  • Kann ich mich auch beraten lassen?

    Natürlich können Sie mich auch für eine Beratung ansprechen.  


  • Ich plane einen Ausbau ...

    bekomme ich bei Ihnen Unterstützung?


    Gerne berate ich Sie, da es wesentlich mehr Freude bereitet, wenn die Gasanlage von vorneherein den gesetzlichen Ansprüchen genügt und nicht noch einmal umgebaut werden muss.


    Wichtig ist auch, dass die eingebauten Geräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die für Fahrzeuge zugelassenen Geräte sind in der Regel etwas teurer, aber die Verwendung von Haushaltsgeräten oder Geräten für den normalen Campingbetrieb im Vorzelt dürfen nicht verwendet werden. Daher achten Sie bitte unbedingt auf die Anschaffung der richtigen Geräte.


    Wenige Fragen beantworte ich auch kostenlos.

    Bei zeitintensiven Beratungen, oder Beratungen vor Ort berechne ich allerdings ggf. die Anfahrt und/oder eine Aufwandsentschädigung.

  • Ich benötige auch eine HU / AU

    Dann fahre ich auch gerne zu Ihrer Werkstatt.


    Dazu empfehle ich Ihnen zunächst einen Termin bei Ihrer Werkstatt zu vereinbaren und mir mitzuteilen, wann Sie dort zur HU/AU sind. Ich werde dann meinen Termin für die Gasprüfung danach richten.


    Bitte beachten Sie, dass ich den Monaten Mai - September teilweise 2 Wochen Vorlauf bei der Terminvergabe habe.

zurück zur Startseite
Share by: