DGUV 110-010 - Foodtrucks und Schausteller

DGUV 110-010
die Norm für

gewerblich genutzte Flüssiggasanlagen

in Food Trucks, Schaustellerfahrzeugen u.ä.

Warum auch Schausteller?

Als Schausteller ist der Wohnwagen / das Wohnmobil ihr zuhause. Sie verbringen täglich viele Stunden hier, und darum sollte die Gasanlage regelmässig geprüft werden. Das gilt auch für alle anderen Gasanlagen, die sie betreiben.

Da Sie die Gasanlage im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit nutzen, ist die Beanspruchung wesentlich höher, als im Freizeitbereich. Daher wird auch hier nach den gewerblichen Regeln getestet.

Wurde die Prüfung nach 

DGUV 110-010 

(früher DGUV Vorschrift 79, 

bzw. BGV D34)

erfolgreich durchgeführt, 

bestätige ich dies auf dem Fahrzeug, bzw. Gerät mit einer Plakette. 


Ihre Nachricht an mich

Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder und notwendig, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.


Datenschutzhinweis: Mit Nutzung des Kontaktformulars bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung auf dieser Webseite gelesen haben und dieser zustimmen.

Kontaktieren Sie uns

Share by: